Haftungsausschluss

Selbstwerber/innen üben Ihre Tätigkeit auf eigene Gefahr aus. Selbstwerber/innen haften gegenüber Dritten und dem Waldbesitzer in vollem Umfang für Schäden aller Art, die von ihnen oder ihren Beauftragten schuldhaft verursacht werden. Dies gilt auch im Verhältnis der Brennholz-Selbstwerber/innen und Helfer/innen untereinander. Wird der Waldbesitzer von Dritten für einen Schaden haftbar gemacht, den der/die Selbstbewerber/in oder seine/ihre Beauftragten zu vertreten haben, so stellt der/die Selbstwerber/in den Waldbesitzer von jeglicher Schadenserstzpflicht und etwaigen Prozesskosten frei. Jegliche Haftung für Schäden, die den Brennholz-Selbstwerbern, ihren Begleitern oder Helfern entstehen, wird hiermit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für von dem Waldbesitzer oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen zu vertretenden Schäden an Leben, Leib oder Gesundheit und nicht für solche Schäden, die von dem Waldbesitzer, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden.