Aufgaben

Die Forstbetriebsgemeinschaft Anröchte-Rüthen ist ein wirtschaftlicher Verein nach Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) und nach Bundeswaldgesetz. Er unterliegt der Kontrolle des Landes NRW.
Die Forstbetriebsgemeinschaft hat den Zweck, die Bewirtschaftung der angeschlossenen Waldgrundstücke zu verbessern. Sie hat folgende Aufgaben:

  • Durchführung des Holzeinschlages, der Holzaufarbeitung und der Holzbringung und Absatz des Holzes und sonstiger Forstprodukte.
  • Ausführungen der Forstkulturen, Bodenverbesserungen und Bestandspflegearbeiten einschließlich des Forstschutzes.
  • Bau und Unterhaltung von Wegen.
  • Beschaffung von Forstpflanzen, Forstschutzeinrichtungen und Hilfsmitteln.

Mitgliedschaft

Mitglied der FBG Anröchte-Rüthen kann jeder private, kommunale oder kommerzielle Waldbesitzer werden, dessen Waldfläche innerhalb der Gemeinden Anröchte, Rüthen, Lippstadt und Geseke liegt.

Der Jahresbeitrag beträgt zur Zeit 8,50 €/ha und beinhaltet neben den laufenden Kosten auch den Bereich 1 „Beratung“ und 2 „ Besitzübergreifende Ausgaben“ aus dem Förderkatalog zur Direkten Förderung.

Die Mitgliedschaft bietet neben den gemeinschaftlichen o.a. allg. Aufgaben somit den Vorteil bis zu 80 % geförderte Forstdienstleistungen des von der FBG beauftragten Försters in Anspruch zu nehmen.

Um die Mitgliedschaft zu beantragen, füllen Sie bitte das unten stehende Formular sorgfältig aus:

Bei der Forstbetriebsfläche handelt es sich um folgende Grundflächen: