AGB

  1. Beim Brennholzfragebogen handelt es sich um eine Interessensbekundung, nicht um eine verbindliche Bestellung.

  2. Zahlungsbedingungen: Die Holzrechung muss vor der Abfuhr aus dem Wald mit dem jeweiligen Waldbesitzer beglichen sein.

  3. Abfuhrfrist ist festzulegen.

  4. Die Abfuhr / Aufarbeitung des Holzes erfolgt auf eigene Gefahr. Eine private Unfallversicherung ist abzuschließen.

  5. Jegliche Haftung für Schäden, die den Brennholz-Selbstwerbern, ihren Begleitern oder Helfern entstehen, wird hiermit ausgeschlossen. Die Selbstwerber haben aufeinander Rücksicht zu nehmen.

  6. Gültiger Motorsägenschein ist vorzulegen.