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Selbsterklärung des Brennholzselbstwerbers (Einschließlich Sicherheitshinweisen)
Der Selbstwerber hat beim Motorsägeneinsatz die Arbeitsvorschriften, insbesondere die DGUV Information 214-046 „Sichere Waldarbeiten“ zwingend zu beachten.
Der Selbstwerber trägt die erforderliche persönliche Schutzausrüstung (Schutzhelm mit Gesichts- und Gehörschutz, Schnittschutzhose, Schnittschutzschuhe und Arbeitshandschuhe). Das Verbot der Alleinarbeit und des beeinträchtigenden Alkohol-, Medikamenten- oder Drogenkonsums vor und während der Arbeit ist zu beachten. Dem Selbstwerber sind die Gefahren beim Umgang mit der Motorsäge im Wald bekannt. Der Selbstwerber lässt Personen unter 18 Jahren nicht mit der Motorsäge arbeiten. Maschinen und Geräte werden fachgerecht gehandhabt. Sie entsprechen den aktuellen Qualitäts- und Sicherheitsstandards. Bei der Arbeit mit Sägen und Werkzeugen wird ausreichend Abstand zu anderen Personen eingehalten. Es werden keinen Eisenkeile verwendet. Erste-Hilfe-Material wird stets mitgeführt.
Der Selbstwerber verfügt über ausreichend Erfahrung im Umgang mit der Motorsäge und hat erfolgreich einen qualifizierten Motorsägenlehrgang für das erforderliche Aufarbeitungsverfahren absolviert. Die Kopie eines entsprechenden Lehrgangbesuchs ist dem Waldbesitzer vor Beginn der Arbeiten im Wald vorzulegen. Bei dem Einsatz der Motorsäge verwendet der Selbstwerber nur biologisch schnell abbaubare Kettenhaftöle und zugelassene Sonderkraftstoffe.
Das zugewiesene Holz arbeitet der Selbstwerber als Privatperson im eigenen Interesse zum Eigenverbrauch auf. Die Selbstwerbung einschließlich Aufarbeitung und Transport des Holzes erfolgt auf eigene Gefahr. Der Selbstwerber stellt den Waldbesitzer von sämtlichen Ansprüchen aufgrund von Unfällen oder Schäden aus einem Maschinen- und Motorsägeneinsatz oder sonstiger Waldarbeit frei.