Beim Brennholzfragebogen handelt es sich um eine Interessensbekundung, nicht um eine verbindliche Bestellung.
Zahlungsbedingungen: Die Holzrechung muss vor der Abfuhr aus dem Wald mit dem jeweiligen Waldbesitzer beglichen sein.
Abfuhrfrist ist festzulegen.
Die Abfuhr / Aufarbeitung des Holzes erfolgt auf eigene Gefahr. Eine private Unfallversicherung ist abzuschließen.
Jegliche Haftung für Schäden, die den Brennholz-Selbstwerbern, ihren Begleitern oder Helfern entstehen, wird hiermit ausgeschlossen. Die Selbstwerber haben aufeinander Rücksicht zu nehmen.