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Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie eine Auflistung von Fragen die uns oft gestellt werden:

Die Beförsterung durch die FBG erfolgt kontinuierlich und zielt auf eine nachhaltige Waldbewirtschaftung.

Zugang zu Fördermitteln, Zertifizierung, Waldbrandversicherung, gemeinsame Pflanzenbestellung und Holzvermarktung, Unternehmerverfügbarkeit.

Der Mitgliedsbeitrag beinhaltet neben den lfd. Kosten, der Waldbrandversicherung und den Zertifizierungskosten auch den Bereich 1 „Beratung“ und 2 „Besitzübergreifende Aufgaben“ aus dem Förderkatalog der Direkten Förderung.

Die Bereiche 3 und 4 werden als Einzelleistungen direkt mit dem Waldbesitzer nach Abzug der Förderung abgerechnet.

Für diese beratenden und durchzuführenden Aufgaben steht Herr Daniel Rath als Dienstleister der FBG zur Verfügung.

Für diese beratenden und durchzuführenden Aufgaben steht Herr Daniel Rath als Dienstleister der FBG zur Verfügung.

Anstehende Holzverkäufe kann der Waldbesitzer über die WBH (Waldbauernholz eG) abrechnen.

Bei Kalamitäten wie Sturm sind öffentliche Institutionen i.d.R. schnell vor Ort. In anderen Fällen hält die FBG in Person von Herrn Daniel Rath als forstlicher Dienstleister für Sie bereit.